Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Pforzheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.pforzheim-norden.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Navigationsleiste: Es steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, ob die Navigationsleiste vollständig barrierefrei genutzt werden kann. Wir haben die Webseite daher bewusst als „One-Pager“ gestaltet, um die wichtigen Inhalte übersichtlich auf einer Seite darstellen zu können

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.01.2021 erstellt. Eine Einschätzung auf Basis einer Selbstbewertung steht zu diesem Zeitpunkt noch aus.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Verbesserungen beziehungsweise Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich direkt unter der untenstehenden E-Mail an den Betreiber der Webseite wenden. Wir sind bemühen uns um eine zeitnahe Umsetzung der Korrekturwünsche und Vorschläge:

Name: KOKONSULT
E-Mail: barrierefreiheit@kokonsult.de
Tel.: 069-3807947-84

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an KOKONSULT wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls KOKONSULT nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.